Die Heizlast gibt die Energie an, die ein Gebäude für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Temperatur benötigt.
Sie ist der Ausgangspunkt für die Ermittlung der Leistung eines neuen Wärmeerzeugers. Wird die Leistung des Wärmeerzeugers größer als notwendig ausgewählt, erhöhen sich die Kosten. Wird sie zu niedrig ausgewählt, werden im Winter die Räume nicht ausreichend warm.
Die Heizlastberechnung stellt sicher, dass weder eine Über- noch eine Unterdimensionierung vorliegt.
Nach den aktuell geltenden Förderbedingungen ist die Ermittlung einer raumweisen Heizlast nach DIN 12831 eine Voraussetzung - d.h. du benötigst eine Heizlastberechnung so oder so. Wenn die Berechnung vor dem Tausch erfolgt (was dringend zu empfehlen ist), so kann diese bereits als Grundlage für die nachfolgenden Gesprächen mit dem Heizungsbauer verwendet werden.
Im Anschluss sollte die Berechnung und Durchführung des hydraulischen Abgleiches gemacht werden. Dieser garantiert, dass alle Heizkörper / Heizflächen von genau soviel Wasser durchströmt werden, wie es notwendig ist.
Auch bei Bestandsanlagen macht es großen Sinn, über den hydraulischen Abgleich zumindest nachzudenken.
Anzeichen eines fehlenden hydraulischen Abgleiches sind z.B. ungleichmäßig warme Heizkörper oder "Fließgeräusche". In diesem Falle muss oftmals die Vorlauftemperatur erhöht werden, um auch die ungünstigen Heizkörper noch mit ausreichend Wärme versorgen zu können.
Damit erhöhen sich aber auch die Energieverluste, was du in Form einer höheren Rechnung spürst.
Durch den hydraulischen Abgleich können ca. 10 - 15% an Energiekosten eingespart werden. Somit rentieren sich die Ausgaben oftmals bereits nach einigen Jahren - neben der Tatsache, dass du auch eine sinnlose Energieverschwendung vermieden hast.
Gerne übernehme ich auch für Bestandsgebäude die Berechnung der raumweisen Heizlast nach DIN 12831 (vereinfachtes Verfahren) und die Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B als Dienstleister.
Das vereinfachte Verfahren ist nur für Bestandsgebäude ohne Lüftungsanlagen erlaubt. Trotzdem sind natürlich in Kombination mit dem hydraulischen Abgleich nach Verfahren B alle Voraussetzungen erfüllt, um Förderungen beantragen zu können (obwohl "vereinfachtes Verfahren").
So kannst du dich auf die wesentlichen Punkte deines Betriebes konzentrieren.
Ich benötige von dir lediglich eine Kontaktinformation deines Kunden. Das Ausmachen eines Termins, der Vor-Ort-Besuch mit Vermessen des Hauses und das Berechnen erfolgt eigenständig über mich.
Am Ende schicke ich dir einen Report mit der Gebäudeheizlast, den raumweisen Heizlasten sowie den Angaben für den hydraulischen Abgleich, welchen du für deine anschließenden Arbeiten verwenden kannst.
Ebenfalls kann ich gerne die Fördermittelberatung und Antragstellung bei KfW / BAFA übernehmen.
Für Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, etc.:
Entfernungsabhängige Komplettpreise (netto, inkl. Anfahrt). Angegeben ist jeweils der Radius (Luftlinie) um Kammer bei Traunstein.
Preise Heizlastberechnung
Wärmepumpenkonzept / Heizkörperanalyse:
Heizlastberechnung + 100€ (bis 10 zu tauschende Heizkörper)
Heizlastberechnung + 150€ (ab 10 zu tauschende Heizkörper)
Förderservice:
Heizlastberechnung / Wärmepumpenkonzept + 100€
Für weiter entfernt liegende oder größere Objekte, kontaktiere mich bitte einfach unverbindlich.
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